Geltungsbereich: Deutschland (ErbStG konform)

Erbschafts- und Schenkungssteuer-Rechner Deutschland

Kostenlose, anonyme Echtzeit-Berechnung nach deutschem ErbStG

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Art des Erwerbs

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Vermögenswerte

0 €5.000.000 €
0 €2.000.000 €

Beerdigungskosten, Schulden. Gesetzliche Pauschale: 10.300 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)

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Verhältnis zum Erblasser / Schenker

500.000 €
400.000 €
200.000 €
100.000 €
100.000 €
20.000 €20.000 €

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Deutschland: Freibeträge & Regeln im Überblick

Wer in Deutschland Vermögen erbt oder eine größere Schenkung zu Lebzeiten erhält, sieht sich schnell mit dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) konfrontiert. Damit der Staat nicht unnötig viel vom mühsam aufgebauten Vermögen einfordert, ist es entscheidend, die gesetzlichen Freibeträge, Steuerklassen und Berechnungslogiken genau zu kennen. Unser kostenloser Online-Rechner hilft Ihnen dabei, eine erste, verlässliche Orientierung über die potenzielle Steuerlast zu erhalten.

Wie wird die Erbschaftssteuer in Deutschland berechnet?

Die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer folgt einem klaren, dreistufigen Prinzip:

  1. Ermittlung des Nachlasswertes: Zunächst werden alle Vermögenswerte (Immobilien, Bargeld, Depots, Sachwerte) addiert. Davon abgezogen werden die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten – also Schulden des Erblassers sowie die Kosten für die Beerdigung und Nachlassregelung (hier gewährt das Finanzamt einen pauschalen Abzugsbetrag von 10.300 Euro ohne Nachweise).
  2. Abzug des persönlichen Freibetrags: Je enger Sie mit dem Erblasser oder Schenker verwandt sind, desto höher ist Ihr steuerlicher Freibetrag.
  3. Anwendung des Steuersatzes: Der verbleibende Betrag (der steuerpflichtige Erwerb) wird mit dem jeweiligen Prozentsatz der gesetzlichen Steuertabelle multipliziert.

Die Steuerklassen und Freibeträge nach § 15 & § 16 ErbStG

Das deutsche Steuerrecht teilt Steuerzahler in drei Steuerklassen ein. Achtung: Diese haben nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun!

Wichtiger Unterschied zwischen Erbe und Schenkung: Bei einer Schenkung zu Lebzeiten können die persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre neu ausgenutzt werden. Bei einer Erbschaft im Todesfall gilt der Freibetrag logischerweise nur ein einziges Mal.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer

Wann muss ich eine Erbschaft oder Schenkung beim Finanzamt melden?

In Deutschland sind Sie gemäß § 30 ErbStG verpflichtet, jede Erbschaft oder Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme dem zuständigen Erbschaftssteuerfinanzamt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich sicher sind, dass der Wert unter dem Freibetrag liegt.

Wie werden Immobilien bei der Erbschaftssteuer bewertet?

Immobilien werden für die Steuerberechnung mit dem sogenannten Verkehrswert (Marktwert) angesetzt. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert über standardisierte Verfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren). Liegt das Finanzamt mit seiner Schätzung zu hoch, haben Erben das Recht, den tatsächlichen, niedrigeren Wert durch ein professionelles Gutachten nachzuweisen.

Gibt es eine Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Eigenheim?

Ja, das sogenannte „Familienheim" kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei bleiben. Erbt ein Ehepartner oder ein Kind die Immobilie und zieht unverzüglich (innerhalb von 6 Monaten) selbst ein, fällt keine Erbschaftssteuer an. Für Kinder gilt hierbei allerdings eine Begrenzung der Wohnfläche auf maximal 200 Quadratmeter. Zudem muss die Immobilie danach mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnt werden.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?

Nachlassverbindlichkeiten sind Kosten, die den steuerpflichtigen Wert des Erbes mindern. Dazu gehören alle vom Erblasser hinterlassenen Schulden, offene Rechnungen, aber auch die unmittelbaren Kosten der Bestattung, des Grabmals und der Testamentseröffnung. Ohne Einzelnachweise erkennt das Finanzamt pauschal 10.300 Euro an.

Berechnete Steuerlast
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